Wenn du ein Buch veröffentlichst, solltest du sicherstellen, dass der Buchtitel nicht geschützt ist. Der Titelschutz ist in den §§ 5 und 15 Markengesetz (MarkenG) geregelt.
Die erste Veröffentlichung, die unter einem Titel erscheint, genießt automatisch Titelschutz. Alle Titelschutzanzeigen, die in den zurückliegenden sechs Monaten im Börsenblatt veröffentlicht wurden, können im Archiv recherchiert werden. Zudem kannst du im VLB prüfen, ob unter deinem gewünschten Titel bereits ein Buch erschienen ist.
Natürlich hast auch du die Möglichkeit, einen Buchtitel schützen zu lassen. Wende dich hierfür bitte direkt an den Börsenverein des Deutschen Buchhandels.